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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Vetragsabschluss

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Humanphysiotherapie, Pferdeosteopathie, Unterricht, Betreuung der Pferde und jegliche zustandekommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten) mit Sarah Töws von Bewegungsharmonie für Mensch und Pferd.

Mit der Anmeldung zur Humanphysiotherapie, Pferdeosteopathie und / oder Unterrichts- oder Trainingseinheiten sowie der Auftragserteilung sonstiger Dienstleistungen erkennt die auftraggebende Person diese AGB an. Sie erklärt, dass sie mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, von diesen Kenntnis zu nehmen und gibt weiterhin ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten. 

Das genannte Pferd ist in deinem Besitz. Du als Halter bist berechtigt, einen Vertrag über die Durchführung der Behandlung zu schließen oder Du versicherst, dass du ausdrücklich im Auftrag des Tierhalters handelst.

 

Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliche Terminvereinbarung für sich selbst oder durch Erziehungsberechtigte für ihr Kind schriftlich per Mail oder Messenger/SMS/WhatsApp, telefonisch oder persönlich vor Ort.

Mündliche Absprachen und mündliche Verträge werden in Sonderfällen geschlossen und gelten gleichermaßen wie schriftliche. Bei mehreren Vereinbarungen gilt die Jüngste. Sollten individuelle Absprachen getroffen werden, behalten die davon unberührten Vorgaben der AGB weiterhin ihre Gültigkeit. Vereinbarungen mit Ausschluss der AGB müssen immer schriftlich erfolgen.

Sarah Töws von Bewegungsharmonie für Mensch und Pferd hält sich jegliche Änderungen der AGB sowie der Preise und Konditionen vor.

Die AGB sind jederzeit auf bewegungsharmonie.com online abrufbar.

2. Einheiten und Preise

Die Dauer einer Therapie und / oder Trainingseinheit wird individuell abgesprochen. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch Sarah Töws, sie verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Therapie - und / oder Trainingseinheit. Eine Therapie - und / oder Trainingseinheit kann jederzeit im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Pferdes oder aus Sicherheitsgründen vorzeitig durch Sarah Töws beendet werden und trotzdem zum vollen Preis berechnet werden. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch der auftraggebenden Person abgebrochen, wird die gesamte Einheit abgerechnet.

Es besteht keine Garantie zum Erfolg durch eine oder mehrere Therapie - und / oder Trainingseinheit.

Die Therapie - und / oder das Training und der Unterricht finden bei jedem Wetter statt, auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist. 

Die Kosten für Therapie - und / oder Trainingseinheit und Unterricht werden in Rechnung gestellt und per Mail zugestellt. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. 

Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kannst, muss dieser mindestens 24h vorher abgesagt werden, ansonsten werden 80% der Kosten in Rechnung gestellt.

Sarah Töws behält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Einheiten zur Gänze abzusagen oder zu verschieben. Es wird ein Ersatztermin vereinbart. Sollte es keinen Ersatztermin geben, werden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus ist keine Entschädigung möglich.

3. Pflichten der auftraggebenden Person

Mit Erteilung des Auftrags verpflichtet sich die auftraggebende Person sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Etwaige Verspätungen ihrerseits können nicht berücksichtigt werden.

Weiterhin ist es Pflicht eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, um sich selbst und Sarah Töws sowie eventuelle Hilfspersonen nicht in unnötige Gefahr zu bringen.

Darüberhinausgehend ist die auftraggebende Person verpflichtet, während der Trainingseinheit mit dem Pferd festes Schuhwerk und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verpflichtet während einer Reitstunde einen geeigneten Helm zu tragen.

Im Vorfeld ist das Einverständnis des Stallbesitzers/Stallbetreibers für einen „Fremdtrainer“ einzuholen. Sollte es sich bei dem Pferd um eine Reitbeteiligung/Pflegebeteiligung handeln ist ebenfalls im Vorfeld das Einverständnis des Pferdebesitzers einzuholen.

4. Urheberrechte und Datenschutz

Die ausgehändigten Unterlagen sowie auch Bild-/Tonmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

Sarah Töws ist berechtigt Bild- und Tonaufnahmen der auftraggebenden bzw. teilnehmenden Person anzufertigen sowie in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung zu nutzen. Gesichter Minderjähriger werden dabei nicht gezeigt, andernfalls ist das ausdrückliche Einverständnis Erziehungsberechtigter einzuholen.

Mit der Auftragserteilung erklärt die auftraggebende Person ihr Einverständnis mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten durch Sarah Töws zur Vertragsdurchführung.

Auftraggebende haben das Recht, der Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert solange sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit Sarah Töws befinden.

5. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

 

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